Patientenverfügung

Für jede ärtzliche Behandlung oder auch deren Abbruch ist die persönliche Zustimmung erforderlich. Ist man dazu selbst nicht mehr in der Lage, dürfen Angehörige im Zweifel nicht über Maßnahmen entscheiden, wenn sie dazu nicht bevollmächtig sind. In einer Patientenverfügung können Entscheidungen zur medizinischen Behandlung festgehalten werden, solange man diese selbstbestimmt getroffen hat.

Eine Patientenverfügung muss so konkret wie möglich formuliert werden, beispielsweise wie mit lebenserhaltenden Maßnahmen zu verfahren ist, ob Organspende erlaubt oder welche Form der Sterbebegleitung gewünscht ist. Es gibt Vorlagen, auf denen konkrete Behandlungssituationen beschrieben sind und eine Entscheidung vermerkt werden kann. Beim Ausfüllen kann der Hausarzt helfen.

Die Patietenverfügung sollte so hinterlegt werden, dass sie im Notfall gefunden wird.