Es gibt die Möglichkeit zur Deckungserweiterung in der Wohngebäudeversicherung

Nachfolgend eine Aufzählung von Deckungserweiterungen. Diese können Sie meistens gegen Beitragszuschläge im Vertrag mitversichern.

Einige Versicherungen bieten auch Pakete an, in denen Deckungserweiterungen günstig enthalten sind.

Folgende Deckungserweiterungen Ihrer Gebäudeversicherung sind möglich:

  • Elementarschäden:
    Durch Unwetter, Stürme und deren Folgen entstehen allein in Deutschland jährlich Schäden in Millionenhöhe. Klimaforscher sehen ein steigendes Risiko derartiger Naturereignisse voraus.
    Versichert sind Schäden am Gebäude, die entstehen durch:
    • Überschwemmungen infolge starker Niederschläge / Regenfälle
    • Überschwemmung infolge Ausuferung von Gewässern
    • witterungsbedingten Rückstau
    • Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch
    • Erdbeben, Vulkanausbruch
    Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser sind in der Gebäudeversicherung nicht versicherbar.

    Die meisten Versicherer bestimmen einen Selbstbehalt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selber tragen muss.

    Besonders gefährdete Regionen werden gar nicht versichert. Traten bereits entsprechende Vorschäden in den letzten bis zu 10 Jahren auf, versichern die meisten Gesellschaften das Risiko nicht.
  • Gebäudeglasversicherung:
    Zu beachten ist, dass Gebäudeglas nur dann ersetzt wird, wenn der Schaden durch ein versichertes Risiko, z. B. Sturm oder Feuer, entstanden ist. Die Glasversicherung bietet auch bei Unachtsamkeit Versicherungsschutz.
    • Versichert sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben.
    • Kosten für Notverglasungen, Entsorgungskosten und ähnliches werden übernommen.
    • Auch Glaskeramikkochflächen, Mobilarverglasung oder künstlerisch bearbeitete Scheiben können meist gegen Mehrbeitrag versichert werden.
  • Sonstige Leistungen können mitversichert bzw. die Deckungssumme erhöht werden:
    • Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, beispielsweise von 10 auf 100 Prozent der Deckungssumme
    • Überspannungsschäden durch Blitz (direkter Blitzschlag ist bereits enthalten)
      Auftretende Überspannungsschäden, die entstehen können, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden bzw. kann die Deckungssumme erhöht werden.
    • Induktionsschäden
    • Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
    • Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre; auch außerhalb des Hauses oder des Grundstückes
    • Mietausfallzusatzdeckung für vermietete Wohnräume
    • Dekontamination von Erdreich uvm.