Skipper-Haftpflichtversicherung

Skipper, also Boots- und Schiffsführer, die auf einem gecharterten Boot tätig werden, sind in der Regel nicht geschützt, aber für verursachte Schäden mit ihrem Privatvermögen haftbar. Deshalb gibt es die Skipper-Haftpflichtversicherung. Hier werden Schäden abgedeckt, die Sie durch das Führen und den Gebrauch eines Charterbootes gegenüber Dritten verursachen.

 

nach obenWer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht in der Regel für Sie als Bootsführer, die Crewmitglieder und auch den Inhaber des Fahrzeugs, der mit dem Skipper nicht identisch sein muss. Hotelkosten bei Törnabbruch aufgrund Fahr- und Seeuntüchtigkeit werden -abhängig vom Vertrag- ebenso übernommen wie schuldhaft verursachte Schäden beim Wasserski.

 

nach obenWas ist versichert?

Mit der Skipper-Haftpflicht werden Schäden abgedeckt, die Sie durch das Führen und den Gebrauch eines Charterbootes verursachen.

Schäden, die Sie wegen grober Fahrlässigkeit an der Charteryacht verursachen, sind nicht automatisch abgesichert. Hier lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen.


Je nach Vertrag besteht auch Schutz für:

  • Sicherheitsleistungen, die bei der Beschlagnahmung in fremden Häfen entstehen können
  • Charterausfälle, die sich aus einem durch Sie verursachten Kaskoschaden ergeben

Tipp

Achten Sie hierbei um eine möglichst hohe Deckungssumme zwischen 3-6 Mio Euro!